Verlängerte 30er-Zone laut OB nicht zulässig

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Mühlacker-Grossglattbach (pm/ts). Die CDU-Fraktion im Gemeinderat hat sich mit einem Vorstoß für eine verlängerte Tempo-30-Zone auf der Ortsdurchfahrt in Großglattbach eine Absage aus dem Rathaus eingehandelt. Konkret ging es um die Anregung, das Tempo-50-Schild, das die 30er-Zone beim Fußgängerüberweg auf der Vaihinger Straße aufhebt, an die Einmündung der Rathausgasse zu versetzen.

Dies sei nicht zulässig, heißt es in einer schriftlichen Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider, der auf den Ortstermin im Zuge der Verkehrsschau und auf die entsprechende Niederschrift verweist. Demnach sei Tempo 30, das ortseinwärts gilt, „zur Einhaltung der Sichtgrenzen auf dem Fußgängerüberweg“ angeordnet worden, so Schneider, und müsse zwingend nach dem Zebrastreifen wieder aufgehoben werden. Die Tempo-30-Zone darüber hinaus auszudehnen, sei nicht zulässig.

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