Verhandlung endet mit Freispruch

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Maulbronn (ts). Mit einem Freispruch endete ein Verfahren vor dem Maulbronner Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Wie berichtet, war einer 45-Jährigen zur Last gelegt worden, Ende 2017 eine andere Frau am Hals gepackt zu haben. Obwohl am ersten Verhandlungstag die Angeklagte, das mutmaßliche Opfer und zwei weitere Personen ihre Sicht der Dinge geschildert hatten, war es nicht zu einem Urteil gekommen. Die Angeklagte hatte der Anschuldigung widersprochen und erklärt, das „Opfer“ habe ihr auf den Arm geschlagen. Am Ende hatte Aussage gegen Aussage gestanden. Daraufhin hatte der Staatsanwalt beantragt, auch noch einen Sechsjährigen zu vernehmen, der den Vorfall gesehen haben könnte. Dies geschah am Donnerstag. Der Junge berichtete, von Richter Dr. Bernd Lindner einfühlsam befragt, woran er sich erinnere, doch am Ende herrschte weiterhin nicht die erhoffte Klarheit. Die Körperverletzung sei nicht nachweisbar, deshalb beantrage er Freispruch, so der Staatsanwalt. Der Richter meinte, er habe „gewisse begründete Zweifel“ an der angeblichen Tat. Deshalb müsse er die Angeklagte freisprechen.

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