Vergleichsvorschlag im Millionen-Streit

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Pforzheim (pm). Das Landgericht Frankfurt hat bei der ersten mündlichen Güteverhandlung in Sachen Swap-Geschäfte sowohl der Deutschen Bank als auch der Stadt Pforzheim eine einvernehmliche Lösung nahegelegt. Nach Ansicht des Einzelrichters könnte sich ein Vergleich in Höhe von 7,75 Millionen Euro zugunsten der Stadt Pforzheim bewegen. Bei seinem Vorschlag geht das Gericht laut einer Mitteilung der Stadt Pforzheim von einem überwiegenden Verschulden der Bank aus, weshalb es eine Erstattung von zwei Dritteln des Schadens für angemessen erachte. Bei der Schadenshöhe geht das Gericht allerdings – anders als die Stadt, die von rund 20 Millionen Euro ausgeht – nur von einem Restschaden in Höhe von rund 11,6 Millionen Euro aus, da die von der Deutschen Bank empfangenen Beträge (rund 8,4 Millionen Euro) schadensmindernd zu berücksichtigen seien. Beide Seiten haben bis Mitte September Zeit, den Vorschlag zu durchdenken. Oberbürgermeister Gert Hager ist mit dem Verlauf der Verhandlung zufrieden: „Der Vergleichsvorschlag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Landgericht hat das Verschulden klar aufseiten der Deutschen Bank gesehen.“ Dies sei umso erfreulicher, da die Deutsche Bank zuvor keinerlei Entgegenkommen oder Verhandlungsbereitschaft gezeigt habe. Hager: „Wir werden den Vorschlag in Ruhe beraten.“ Sollte es zu keiner Einigung kommen, hat der Richter für den 12. Oktober einen Verkündigungstermin angesetzt.

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