Vergewaltigungs-Prozess: Freispruch mit bitterem Nachgeschmack

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Opfer hat sich nicht wirklich gewehrt – Nach der Urteilsverkündung wird es ganz still im Saal

Pforzheim. „Der ist doch krank im Kopf“, schoss es einer 21-Jährigen durch den Kopf, als sie mit einem Mann mit falschem Namen und falscher Adresse am 17.August 2014 zu einem „Foto-Shooting“ fuhr. Denn der 35-Jährige erklärte ihr unterwegs weniger Details über sein geplantes Fotobuch „Nacktfrosch“, als dass er sie über ihre sexuellen Vorlieben ausfragte. Was sie so am liebsten mache und dergleichen. Später fesselte er sie bei Dillweißenstein an einen Baum, klebte ihr den Mund zu und nahm sexuelle Handlungen an ihr vor. Gestern musste sich der Industriekaufmann aus dem Raum Backnang vor dem Schöffengericht wegen Vergewaltigung verantworten. Nach langer Beratungszeit verkündete Amtsgerichtsdirektor Karl-Michael Walz als Vorsitzender das Urteil: Freispruch.

Es war still im Saal danach, als Walz nachsetzte: „Es muss sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers gegeben haben.“ Dafür spreche auch die starke Erschütterung der jungen Frau bei ihrer Aussage vor der Polizei und auch jetzt vor den Richtern. Nur: Nachzuweisen sei dem Angeklagten nicht, dass er gegen den erkennbaren Willen des Opfers gehandelt habe. Denn die junge Frau hatte in ihrer Angst vor dem Mann „versucht, mich so normal wie möglich zu verhalten“. Was ihr offensichtlich fast allzu gut gelungen war. Sie lächelte also bei der Fesselung, half sogar dabei. „Wie also sollte der Mann erkennen, dass sie das nicht wollte?“, fragte Verteidiger Raich in seinem Plädoyer, in dem er trotz des „unappetitlichen Falles“ Freispruch beantragte. Denn: Weder schlechter Geschmack noch Pornografie sei strafbar.

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