Vergewaltiger muss lange in Haft
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Sachverständiger sieht Sicherungsverwahrung als einzige Chance – Opfer leidet noch heute
Pforzheim. „Ein Sonnenschein“ nannten die Erzieher den 24-jährigen Angeklagten im Kinderheim, wo er seine Kindheit vom sechsten bis zum 15. Lebensjahr verbrachte. Gestern verurteilte ihn die Auswärtige Große Strafkammer des Landgerichtes Karlsruhe, Außenstelle Pforzheim, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte nahm den Richterspruch gefasst auf. Er wirkte fast erleichtert.
Wie berichtet, hatte er am 4. Oktober eine 35-jährige Frau am Enzufer bei der Simmlerstraße vergewaltigt. Um sein Vorhaben umsetzen zu können, hatte er sie die Böschung hinunter geworfen, hatte sie gewürgt und ihr den Mund zugehalten. Wenn sie nicht sterben wolle, möge sie tun, was er sage, warnte er sie. Trotz eines längeren Gespräches mit der Unbekannten war er nicht von seinem Vorhaben abzubringen. In Todesangst war sie ihm zu Willen. Sie leidet heute noch unter der Tat, trotz Inanspruchnahme psychologischer Hilfe.
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