Verfahren vorläufig eingestellt

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Frau muss gemeinnützig arbeiten

Maulbronn (ra). Vorläufig eingestellt hat das Amtsgericht Maulbronn am Montag das Verfahren gegen eine 32-jährige Angeklagte, der Urkundenunterdrückung vorgeworfen wurde. Das Gericht gab ihr auf, binnen vier Monaten 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten, dann wird der Vorgang endgültig eingestellt.

Ihr einstiger Arbeitgeber hatte sie angezeigt, weil er den Verdacht hatte, dass die Angeklagte von ihrem privat und dienstlich genutzten E-Mail-Postfach wichtige Firmendaten gelöscht hatte. Er kündigte ihr fristlos; im Verfahren vor dem Arbeitsgericht hatten sich die beiden Parteien verglichen gegen eine Entschädigungszahlung an die 32-Jährige.

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