Verfahren um tragische Liebe

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Psychologisches Gutachten soll Schuldfrage eines Mannes klären

Pforzheim/Enzkreis (weg). Und wenn die Liebe noch so groß ist, manchmal darf sie einfach nicht sein. Diese leidvolle Erfahrung mussten ein 20 Jahre alter Auszubildender zum Erzieher und eine 13-jährige Schulpraktikantin vor rund fünf Jahren machen. Die beiden hatten sich ineinander verliebt, aber: „Das darf nicht sein“, dachte sich der junge Mann, als er das Alter des Mädchens erfuhr. Die Anziehungskraft war indes stärker als die Vernunft. Sie küssten sich und zu schlechter Letzt kam es auch zum Verkehr. Mehrmals. Das Jugendschöffengericht verurteilte ihn daher im November 2018 wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Für beide hatte sich die Liebesgeschichte zu einer Tragödie entwickelt. Ihn plagten Gewissensbisse, er machte Schluss. Das Mädchen kam sich verraten vor, entwickelte eine posttraumatische Störung. Bei einem Gespräch mit den Eltern der 13-Jährigen verbaten diese jedweden Kontakt zwischen den beiden, wollten aber keine Anzeige erstatten. Ans Licht der Öffentlichkeit und vor Gericht kam die ganze verbotene Liebe, weil sich das Mädchen in ihrer Not einer Schulsozialarbeiterin anvertraute. So kam es zur Verhandlung. Der Mann verlor seinen Ausbildungsplatz, musste sich in psychiatrische Behandlung begeben.

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