Verfahren endet mit Freispruch

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Geschäftsführer eines Karlsruher Bedachungsunternehmens und ein Mitarbeiter stehen vor Gericht

Maulbronn. Es ist ein Unterschied, ob jemand einfach schlampig arbeitet, oder ob er vorsätzlich betrügt: Mit einem Freispruch ist das Verfahren gegen den 44-jährigen Geschäftsführer eines Bedachungsunternehmens aus Karlsruhe, der einer Beihilfe zum versuchten Betrug angeklagt war, und gegen dessen 30-jährigen Mitarbeiter, der einer versuchten Strafvereitelung beschuldigt wurde, zu Ende gegangen. Der Firmeninhaber stand im Verdacht, durch Ausstellen einer Scheinrechnung dem Besitzer eines Schwarzwaldhotels bei dessen Versuch, die Gebäudeversicherung zu betrügen, geholfen zu haben oder den Hotelier selbst über den Tisch zu ziehen, indem er Leistungen abrechnete, die nicht erbracht wurden. So zumindest hatte es ein Dachdeckermeister gesehen, der als Gutachter für die Versicherung tätig war. Bei der Eröffnung der Hauptverhandlung vor gut zwei Wochen hatte der Sachverständige erklärt, dass auf dem Dach des Hotels nach einem Sturm im Sommer 2012 keine 180 Ziegel ersetzt worden seien. Es sei Fakt, so sagte er damals aus, dass nichts austauscht worden sei. Die Verteidigung der Angeklagten meldete wegen der geschäftlichen Konkurrenz zwischen dem Gutachter und der Firma der kosovarischen Angeklagten Zweifel an dessen Neutralität an und beantragte, einen zweiten Sachverständigen zu hören.

Dieser, ein Innungsmeister aus einem Nachbarlandkreis, gelangte zu anderen Erkenntnissen. Er war sich mit seinem Kollegen darin einig, dass die Arbeiten schlampig ausgeführt wurden, doch konnte er nicht ausschließen, dass die Firma die angegebene Menge verbaut und korrekt abgerechnet hat. Mit Bildmaterial belegte er den unterschiedlichen Grad der Vermoosung auf dem Dach, und im Unterschied zu seinem Berufskollegen fand er einen Dachabschnitt auf der windabgewandten Seite, der sehr wohl von einem Sturm ab- und dann wieder neu eingedeckt worden sein konnte. Auch das Pächterehepaar des Hotels und die in direkter Nähe des Beherbergungsbetriebs wohnenden früheren Besitzer konnten sich an Dacharbeiten zur fraglichen Zeit erinnern. Der Sachverständige habe überzeugend dargestellt, dass die Ziegel verbaut und andere, die der Sturm verschoben hatte, wieder eingesetzt wurden, stellte Oberstaatsanwalt Bernhard Martin fest und beantragte Freispruch für die Angeklagten.

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