Verbrechensopfer werden von Karlsruhe betreut
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Enzkreis beschließt Kooperation mit dem dortigen Landratsamt
Enzkreis (pm). Ab dem 1. August werden alle neuen Anträge auf Versorgung und laufende Versorgungsfälle im sogenannten „Sozialen Entschädigungsrecht“ für die Bürger des Enzkreises und der Stadt Pforzheim zentral beim Landratsamt Karlsruhe bearbeitet. „Wir haben mit dem Kreis Karlsruhe einen kompetenten Kooperationspartner gefunden. Damit ist auch für die Zukunft gewährleistet, dass die Anträge mit gleichbleibend hoher Qualität bearbeitet werden“, werden in einer Mitteilung Landrat Bastian Rosenau und die Sozialdezernentin des Enzkreises, Katja Kreeb, zitiert.
Schon bisher, erinnert das Landratsamt, sei das Sozial- und Versorgungsamt des Enzkreises auch für die Fälle aus der Stadt Pforzheim zuständig gewesen. Das „Soziale Entschädigungsrecht“ regle die Kompensation von erlittenen Personenschäden durch den Staat und sei damit ein „äußerst spezielles Rechtsgebiet mit hochkomplexen Fällen“. Die Leistungen, die bewilligt würden, richteten sich nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges. Ursprünglich geschaffen worden sei das Gesetz für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene der beiden Weltkriege, als „Grundgesetz der Versorgung“ gelte es jedoch auch für weitere Personengruppen, die nach bestimmten Nebengesetzen Ansprüche hätten. Dies seien insbesondere Opfer von Gewalttaten, die mittlerweile den größten Teil der Fälle darstellten.
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