Verbot: Rocker gehen vor Gericht

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Pforzheim/Mannheim (dpa/lsw). Erst große Razzia, dann Verbot der Pforzheimer Hells Angels – mit beidem muss sich nun der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg befassen. Wie das Mannheimer Gericht auf Anfrage mitteilte, sind zwei Klagen gegen das am 10. Juni ausgesprochene Verbot eingegangen. Wann über sie verhandelt wird, steht noch nicht fest. „Ein Vereinsverbotsverfahren hat es hier seit längerem nicht mehr gegeben“, sagte ein VGH-Sprecher.

Ebenfalls in Mannheim anhängig sind 21 Eilverfahren, die sich gegen die Razzien wenden, die dem Verbot vorausgegangen waren. Die Beschwerdeführer sehen sich wegen der Durchsuchungen in ihren Grundrechten verletzt. Mit einer Entscheidung ist hier in den kommenden Wochen zu rechnen, so der VGH.

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