Vater und Sohn sollen Anleger abgezockt haben

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Gericht in Pforzheim verhandelt wegen unerlaubter Bankgeschäfte in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Betrug

Pforzheim (eki). In ihren eleganten Anzügen und mit den akkurat gebundenen Krawatten machen die beiden Männer auf der Anklagebank des Amtsgerichts Pforzheim einen überaus vertrauenserweckenden und geschäftigen Eindruck. Vertrauen haben die beiden 46 und 71 Jahre alten Männer auch außerhalb des Gerichtssaals erweckt. Zwischen 2015 und 2017 haben nämlich über 70 Leute den beiden Angeklagten insgesamt knapp 600000 Euro zur Anlage anvertraut – und das Geld dann teilweise nie mehr wiedergesehen.

Wegen unerlaubter Bankgeschäfte in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Betrug müssen sich Vater und Sohn aus einer Gemeinde im westlichen Enzkreis seit Donnerstag vor Gericht verantworten. Laut der Anklageschrift von Staatsanwalt Marius Walz hat der jüngere Angeklagte von Januar 2015 bis 2016 ohne die entsprechende behördliche Erlaubnis über eine Internetseite für lukrative Geldgeschäfte geworben und den potenziellen Anlegern dabei Zinsen zwischen zehn und 13 Prozent versprochen. In den folgenden Monaten ließen sich zahlreiche Leute auf diesen Deal ein und überwiesen Beträge zwischen 200 und 50000 Euro auf das Konto des 46-Jährigen. Der Angeklagte habe sich dadurch eine „nicht unerhebliche Einnahmequelle“ verschaffen wollen und dabei auch billigend in Kauf genommen, dass er das Geld nicht mehr zurückzahlen könne, begründete Walz die Anklage. Und selbst als die Geschichte offenbar aufflog und die Räume des 46-Jährigen von der Polizei durchsucht wurden, war der mutmaßliche Anlagenbetrug noch nicht zu Ende.

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