Vater kann sich Tat nicht erklären
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Zweifacher Mord: Der Prozess gegen einen 61-Jährigen hat begonnen
Karlsruhe/Tiefenbronn. „Mein Vater hat meine Mutter und meinen Bruder umgebracht.“ Das sagte der Elfjährige zweimal zu Nachbarn, die sich um den schwer verletzten Jungen kümmerten, der mit klaffenden Halsverletzungen am Straßenrand hockte. Sein Vater, ein 60-jähriger Diplom-Ingenieur, hatte sich an jenem 25. Mai vergangenen Jahres selbst umbringen wollen, damit seine Familie unbeschwert leben könne. Das ließ er seine Verteidigerin Angela Maeß vor dem Schwurgericht in Karlsruhe erklären. Stattdessen aber erstach er seine 38-jährige Ehefrau und den acht Jahre alten Sohn. Der Elfjährige konnte dem Rasenden entkommen. Er hatte das Kind für tot gehalten.
Ermittlungen am Tatort in einem Wohngebiet im Tiefenbronner Ortsteil Mühlhausen. Foto: Archiv
Am gestrigen Freitag musste sich der inzwischen 61-Jährige vor dem Schwurgericht unter dem Vorsitzenden Richter Leonhard Schmidt wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes verantworten. Wie Staatsanwältin Christine Roschinski in der Anklage ausführte, hatte der Angeklagte am Morgen des Tattages den Entschluss gefasst, Ehefrau und Söhne zu töten und dann Selbstmord zu begehen. Er verabreichte Frau und Kindern Beruhigungsmittel. Als die Frau schlief, fesselte er sie an Händen und Füßen und würgte sie. Sie erwachte, rief um Hilfe. Das rief den älteren Sohn auf den Plan. Er flehte den Vater an, aufzuhören. Der griff sich daraufhin ein langes Küchenmesser, stach die Frau in Hals und Brust. Der Sohn versuchte zu fliehen, stürzte, woraufhin auch er Stiche in den Hals bekam. Dem Jüngeren, der dann hinzukam, versetzte der Vater tödliche Stiche in den Hals. Inzwischen hatte sich der Ältere aufgerappelt, versuchte aus der Haustür zu flüchten, wurde aber eingeholt und zurückgerissen. Als der Junge blutüberströmt zusammenbrach, glaubte der Vater, er sei tot. Er legte sich ins Bett, trank einen Cocktail aus Beruhigungs- und Schlafmitteln zusammen mit einer halben Flasche Whisky und kam erst im Krankenhaus wieder zu sich. „Leider“, zitierte ihn seine Anwältin. Ihr Mandant wolle keine Angaben machen, sagte sie. Daher gebe sie für ihn eine ausführliche Stellungnahme ab.
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