Urteil in Abwesenheit

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Mann beschädigt Bushaltestelle und erscheint nicht vor Gericht

Maulbronn. Ein Angeklagter hat eine Bushaltestelle in Mönsheim demoliert. Zur deswegen anberaumten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Maulbronn ist er in dieser Woche nicht erschienen. Einen Anwalt hat er offenbar auch nicht kontaktiert. Denn abgesehen von Amtsgerichtsdirektor Bernd Lindner und einer Vertreterin der Staatsanwaltschaft findet sich kein weiterer Prozessbeteiligter ein.

17 Einträge in das Bundeszentralregister habe der Angeklagte, so Richter Lindner, alles Vergehen zwischen Betäubungsmittelbesitz und dem Erschleichen von Leistungen. „Nichts richtig Gravierendes“, fasst der Amtsgerichtsdirektor zusammen. Als vorbestraft gilt der Mann nicht, jedes Mal kam er mit einer Geldstrafe davon. Dass der Angeklagte, dem im Vorfeld der Verhandlung schon ein Strafbefehl zugegangen war, dem Termin vor Gericht fernblieb, änderte nichts an der Tatsache, dass man die Strafsache aufrief und darüber beriet. Letztendlich entschieden sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und Amtsgerichtsdirektor Lindner dafür, den Vorfall über ein Strafbefehlsverfahren zu klären. Damit verzichteten sie auf eine polizeiliche Vorführung oder das Ausschreiben eines Haftbefehls und damit auf einen weiteren Termin in der Sache.

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