Urteil greift in Regelung der Quarantäne ein
Enzkreis
Kontaktpersonen von Kontaktpersonen nicht betroffen
Enzkreis/Pforzheim (pm). Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit sofortiger Wirkung die Regelung aus der Corona-Verordnung des Landes aufgehoben, dass sich bei Infektionen mit einer Variante des Coronavirus auch die Kontaktpersonen von Kontaktpersonen in eine zweiwöchige Absonderung begeben müssen. Damit endet die Quarantäne für die derzeit Betroffenen mit sofortiger Wirkung; dies teilt das Landratsamt mit.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen