Urteil gegen Tätowierer hat Bestand

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Pforzheim (weg). Das Gedächtnis eines 51-Jährigen kann bisweilen schon sehr zu wünschen übrig lassen. Da war dem Tätowierer aus Pforzheim doch glatt entfallen, dass gerade an jenem 6. Dezember 2015 jede Menge Gäste in seinem Studio weilten, weil sie sich am „nationalen „Kameradschafts-Tattoo-Tag“ das Logo ihrer Gruppe in die Haut ätzen lassen wollten.

Angeklagt war der Tattookünstler – wie berichtet – wegen Volksverhetzung. Denn an jenem Nikolaustag 2015 waren von seinem Facebook-Account „menschenverachtende Geschmacklosigkeiten“, so Staatsanwalt Bernhard Ebinger, ins Netz gestellt worden. Da gab es unter der Rubrik: „Zeig Flagge Deutschland“ einen Beitrag, in dem ein „Menschenfreund“ riet, man möge aufbegehrende Flüchtlinge mit eiskaltem Wasser übergießen und ein paar Tage lang hungern lassen. Von der Facebook-Seite des Angeklagten kam die etwas weitergehende Empfehlung: „Anvisieren, durchladen und – patsch – zwischen die Augen. Auslöschen das parasitäre Pack.“

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