Urteil: Videoleinwand muss abgeschaltet werden

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Pforzheim (pm). Die Videoleinwand im Kreuzungsbereich Zerrennerstraße/Goethestraße muss ab dem 31. Januar abgeschaltet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem Eilverfahren entschieden, das der Betreiber der Videoleinwand gegen die entsprechende Entscheidung der Stadt Pforzheim angestrengt hatte.

„Ich halte die Entscheidung des Gerichts für absolut zutreffend und insgesamt für sehr erfreulich“, sagt Bürgermeister Alexander Uhlig in einer ersten Reaktion. „Die Hartnäckigkeit der Stadt Pforzheim, insbesondere des Baurechtsamts und des Rechtsamts, haben sich damit ausgezahlt.“ Es könne nicht angehen, dass der Bildungsauftrag des gegenüberliegenden Theodor-Heuss-Gymnasiums (THG) durch kommerzielles Werben beeinträchtigt werde. „Viel wichtiger ist aber noch der Umstand, dass kein Schüler auf dem Weg zwischen dem THG und seiner Dependance in der Goethe-Galerie wegen der Ablenkung durch die Leinwand zu Schaden kommt“, so Uhlig weiter.

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