Üble Tat erlebt ihr Nachspiel

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Junge Angeklagte wollen nach einer brutalen Attacke gegen einen Passanten im März 2016 ein milderes Urteil erreichen. Berufungsverhandlung endet mit „kosmetischen Änderungen“.

Pforzheim (weg). Die fünf jungen Angeklagten hätten gerne eine noch mildere Strafe gehabt, als sie das Jugendschöffengericht im Dezember 2018 wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes verhängt hatte. Der Vorsitzende Richter der Berufungskammer, Andreas Heidrich, erkundigte sich am Mittwoch etwas befremdet, was diese Berufung eigentlich solle. Ob ein Freispruch angestrebt werde?

Das Quintett war ursprünglich schon zu vergleichsweise geringen Bewährungsstrafen zwischen 14 und 17 Monaten sowie Geldauflagen verurteilt worden für eine Tat, die noch weiter zurückliegt. Im März 2016 hatten die Angeklagten einen zufällig vorbeikommenden Passanten nach Zigaretten gefragt, worauf der Mann bereitwillig seinen Tabaksbeutel anbot, damit sie sich Zigaretten drehen könnten. Als das Opfer dann seinen Tabak zurückverlangte, erhielt es als Dank einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht. Ein Schlag in den Magen folgte, der den Mann zu Boden schickte. Fünfmal, so stand es im Urteil des Jugendschöffengerichtes, rappelte er sich auf, jedes Mal wurde er wieder zu Boden geschlagen, wo alle fünf auf ihn eintraten. Ins Gesicht, gegen den Kopf, den Oberkörper. Ein Zeuge rief die Polizei. Die Fünf, damals zwischen 17 und 25 Jahre alt, räumten die Tat ein.

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