Überwachen
Archiv
Zu den Mängeln bei Bauprojekten und zu den Leserbriefen „Wer sind denn die Verantwortlichen?“ vom 4. November, „Richtig lesen“ und „Regeln anwenden“ vom 8. November:
Die von der CDU-Fraktion formulierten und an die Stadtverwaltung gerichteten Vorschläge, die zur Vermeidung von mangelhaften Bauleistungen beitragen sollen, sind absolut untauglich, um in dieser Sache wirksam für Abhilfe zu sorgen. Auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) ist die Durchführung von „Vorab-Ausschreibungen“ von Rechts wegen nicht zulässig. Es ist von der CDU geradezu anmaßend, der Verwaltung ein Ausschreibungsverfahren vorzuschlagen, das nicht rechtskonform ist. Nicht der Autor des Leserbriefs „Wer sind denn die Verantwortlichen?“ ist auf dem Holzweg, wie es ihm Günter Bächle unterstellt, sondern die CDU-Fraktion.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen