Über 700 Illinger wollen Bürgerentscheid

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Flurneuordnungsgegner haben Bürgerbegehren abgegeben

Illingen (pm/lh). „Die Gegner eines Flurneuordnungsverfahrens in Illingen, die über ein Bürgerbegehren eine Entscheidung in der Sache anstreben, haben am Donnerstag die Unterschriftenlisten im Rathaus abgegeben“, erklärt Michael Bareis als einer der Initiatoren. Ein Bürgerbegehren ist eine Art Antrag auf einen Bürgerentscheid aus der Bevölkerung heraus. Die Gegner mussten bis Anfang August mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten für ihr Vorhaben gewinnen. Laut Bareis entsprach dies rund 400 Unterschriften. Hauptamtsleiter Sven Holz habe die Listen entgegengenommen, die Anzahl überprüft und den fristgerechten Eingang bestätigt, erklärt der Sprecher. Insgesamt hätten 723 Bürger unterzeichnet, also zwölf Prozent der potenziellen Wähler. „Hochgerechnet aus den amtlichen Zahlen der letzten Bürgermeisterwahl vom 7. Juli 2013 mit 5789 Wahlberechtigten.“ Jetzt muss der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden – und zwar innerhalb von zwei Monaten nach der Antragstellung. Ist der Antrag korrekt, muss innerhalb von vier Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden, der eine klare Fragestellung beinhaltet, die nur mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss jedoch mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen. Wird dieses sogenannte Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.

Nach der jetzt anstehenden Entscheidung des Rats würden beide Parteien, die Gemeinde und die Gegner der Flurneuordnung, zu gleichen Anteilen ein Mitteilungsblatt erarbeiten, in dem die jeweiligen Standpunkte dargelegt würden, schildert der Sprecher das Prozedere. Diese Informationen würden dann den Haushalten zugeschickt. Die Gegner und Initiatoren des Bürgerentscheids würden folgende Erklärung auf dem Anschreiben an die Wahlberechtigten angeben: „Wenn wir bis zum Stichtag der Rücksendung keine Rückmeldung von Ihnen bekommen, gehen wir davon aus, dass Sie das Anliegen der Gegner der Flurneuordnung unterstützen.“ Damit spielt er auf einen Fragebogen des Landratsamts Enzkreis an, in dem sich Eigentümer für oder gegen die Flurneuordnung aussprechen konnten. Die nicht zurückgeschickten Bögen wurden damals als Zustimmung gewertet.

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