Trunkenheitsfahrt führt direkt ins Gefängnis
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Wiederholungstäter zu viermonatiger Freiheitsstrafe verurteilt – Blutentnahme ergibt Wert von 3,12 Promille
Maulbronn. Mit über drei Promille Alkohol im Blut können die meisten Menschen nicht mehr stehen geschweige denn laufen. Es drohen Lähmungen, Koma und Atemstillstand. Im Amtsgericht Maulbronn ist ein Fall verhandelt worden, weil ein 50-Jähriger mit rekordverdächtigem Alkoholwert Auto fuhr. Die Blutentnahme, die mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung stattfand, ergab 3,12 Promille.
„Ihnen ist der Stoff ausgegangen, und deswegen haben Sie sich ins Auto gesetzt und Nachschub besorgt“, wirft Dr. Bernd Lindner, Direktor des Amtsgerichts, dem 50-Jährigen vor. Laut Anklage war dieser am 1. Februar volltrunken über die Wurmberger Straße zum Netto-Markt in Wiernsheim gefahren, um sich eine neue Flasche Wodka zu kaufen. Das beweist, weil er mit der EC-Karte bezahlte, ein Kassenbeleg mit den Kontodaten des Angeklagten.
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