Trotz Freispruch in geschlossene Anstalt

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Vaihingen/Heilbronn (tf). Sie hat einer Frau einen Hammer in den Rücken geschlagen, einer anderen Frau die Faust mitten ins Gesicht. Deshalb bleibt die Angeklagte vorerst in einer geschlossenen Anstalt. So lautete das Urteil des Landgerichts Heilbronn gegen eine 32-Jährige, die unter Schizophrenie leidet (MT vom 9.Oktober). Aufgrund ihrer Krankheit ist sie im juristischen Sinn schuldunfähig. Allerdings ist die Frau nach Auffassung des Gerichts im derzeitigen gesundheitlichen Zustand zu gefährlich, um auf die Öffentlichkeit losgelassen zu werden. „Die Behandlung in der Klinik in Weinsberg schlägt offenbar an“, wertete der Vorsitzende Richter die medizinischen Gutachten. Binnen fünf Jahren soll Frau behandelt und Schritt für Schritt auf ein normales Leben vorbereitet werden. Solange muss sie den Anordnungen der Ärzte, Betreuer und des Bewährungshelfers bedingungslos folgen. Die Angeklagte akzeptierte das Urteil. Sie versprach, weiterhin regelmäßig ihre Medikamente zu nehmen und auf die Ärzte zu hören. Sie fühle sich gut derzeit und sei deutlich entspannter, sagte sie. Nur vor einem habe sie Angst: „Ans Bett gefesselt zu werden.“

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