Transparenz endet beim Datenschutz

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Warum Spenderlisten geschwärzt sind

Mühlacker. Einerseits soll der Gemeinderat, um Transparenz zu schaffen, in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden an die Kommune entscheiden, andererseits aber dürfen Namen von Spendern ohne deren ausdrückliche Einwilligung nicht veröffentlicht werden: Dieser scheinbare Widerspruch, der zuletzt den Stadträten in Mühlacker Kopfzerbrechen bereitete, ist keiner, sagt das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg.

Transparenz endet beim Datenschutz

Zwei Paragrafen und die Folgen: Spenderliste mit geschwärzten Spendernamen.Archivfoto: Eier

Dabei hatte sich der Zwiespalt zwischen öffentlicher Kontrolle und dem Zwang zur Diskretion unlängst in augenfälliger Weise offenbart. Wie berichtet, war im Verwaltungsausschuss in Mühlacker eine Liste der Spender vorgelegt worden, auf der die Namen sämtlicher 81 Gönner – ob Firmen oder Privatpersonen – geschwärzt waren. Worauf eine Diskussion darüber entbrannte, inwieweit das Prozedere, wonach ein öffentlicher Beschluss über einen verschleierten Inhalt gefällt wird, noch Sinn macht und vom Gesetzgeber so gewollt ist.

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