Toter Vogel beschäftigt Staatsanwalt
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NABU stellt nach Fund in Knittlingen Strafanzeige gegen einen unbekannten Schützen
Knittlingen (pm). Der NABU Baden-Württemberg hat nach einem Vorfall auf Gemarkung Knittlingen Strafanzeige gegen einen unbekannten Schützen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutz- und Tierschutzgesetz gestellt. Hier war, wie der Naturschutzbund mitteilte, bereits am 30. Januar ein toter Sperber entdeckt worden, der vermutlich durch einen Schuss aus einer Kleinkaliberwaffe getötet worden sei.

Eine streng geschützte Art: der Sperber. Foto: NABU/Claus König
„Sperber zählen wie alle Greifvögel und Falken zu Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, sind aber ganzjährig geschont“, begründet der NABU-Landesvorsitzende Andre Baumann die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim. „Das heißt im Klartext: Die Jagd auf Sperber, Habicht und Co. ist bei uns verboten.“
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