Tödlicher Unfall beschäftigt das Jugendgericht
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Anklage gegen jungen Fahrer lautet auf fahrlässige Tötung
Mühlacker (weg/the). Vor dem Jugendschöffengericht muss sich ab der nächsten Woche ein junger Mann wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er hatte am Abend des 22. November 2014 nahe des Wohngebiets Stöckach einen Unfall verursacht, bei dem ein 42-jähriger Fußgänger ums Leben kam.
Laut Staatsanwaltschaft stand der junge Fahrer, der kurz zuvor seinen 18. Geburtstag gefeiert hatte, zum Zeitpunkt des Unfalls an einem Samstagabend, gegen 23 Uhr, unter dem Einfluss von Drogen. Außerdem fuhr er ohne Licht, die Scheiben seines Fahrzeugs waren laut den Ermittlungen der Polizei beschlagen. Als er von der Ötisheimer Straße unterhalb des Wohngebiets nach rechts in den Stichweg „Vor dem Stöckachwald“ einbiegen wollte, erfasste er mit seinem Wagen den 42-Jährigen und dessen 16-jährigen Sohn. Der Jugendliche erlitt schwere Verletzungen, der lebensgefährlich verletzte Vater starb zwei Tage später im Krankenhaus. Auf der Ötisheimer Straße ereignete sich ein leichterer Folgeunfall, weil zwei Autofahrerinnen durch den unbeleuchteten Wagen abgelenkt waren.
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