Todessturz in Illingen: kein Fremdverschulden
Archiv
Staatsanwaltschaft leitet kein Verfahren wegen Straftat ein – Sorgfaltspflicht eingehalten

Leiter zum Dach der Sporthalle. (Foto: Nill)
Der tödliche Unfall in der Illinger Stromberg-Sporthalle, bei dem Ende August eine 14-Jährige ums Leben kam, sorgte über die Gemeinde hinaus für Entsetzen und beschäftigte monatelang die Justiz. Jetzt ist klar: Das sogenannte Todesermittlungsverfahren ist eingestellt worden, und ein Verfahren wegen einer etwaigen strafbaren Handlung wird nicht eingeleitet. Dies teilte Dr. Bernhard Ebinger, Sprecher der Staatsanwaltschaft in Pforzheim, am Donnerstag auf Anfrage des Mühlacker Tagblatt mit.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen