Tod nach OP: Arzt kämpft um Gerechtigkeit
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Mediziner geht nach einer Verurteilung in Berufung
Pforzheim (red). „Es ist der Alptraum für jeden Arzt.“ Richterin Diana Schick äußerte Verständnis für den Mediziner, der vor viereinhalb Jahren wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war und in Berufung ging. Am Mittwoch wurde der Internist in zweiter Instanz freigesprochen.
Fast acht Jahre liegt der Vorfall zurück. Eine 71-Jährige sollte in der Klinik Neuenbürg einen Herzschrittmacher bekommen. Bei der Routineoperation am 27. Dezember 2010 kam es zu Komplikationen. Venen waren nicht durchlässig genug, es mussten Zugänge gelegt werden. Das Herz der Patientin blieb stehen, die Wiederbelebung dauerte 15 Minuten. Auch die Lunge litt unter dem Eingriff. Eine Drainage wurde gelegt, bis die Frau einigermaßen stabil schien.
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