Täter vergisst Festplatte mit Kinderpornos

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Kurzer Prozess nach Einspruch gegen Strafbefehl

Pforzheim/Enzkreis. Vergeblich hat Richter Dr. Patrick Stemler gestern auf den Angeklagten mit kriminellem Interesse an Kinder- und Jugendpornografie gewartet. Der 34-Jährige, der zu Verkaufszwecken rund 200 Video-Filme auf Festplatten und Mobiltelefon gehortet haben soll, blieb seiner eigenen Gerichtsverhandlung unentschuldigt fern. So konnte der Richter nach einer Viertelstunde kurzen Prozess machen. Er folgte dem Antrag von Staatsanwältin Christine Roschinski und verwarf den Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl. Damit bleibt es für den Deutschen bei der ursprünglich verhängten Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, und hundert Arbeitsstunden. Außerdem muss der Angeklagte nun auch die Kosten der gestrigen Verhandlung übernehmen. In diesem Fall ein niedriger dreistelliger Betrag, den er sich ohne weiteres hätte sparen können, indem er den Strafbefehl akzeptiert oder den Einspruch zurückgezogen hätte.

Ein Händchen für Geld oder illegale Machenschaften scheint der 34-Jährige nicht zu haben. Aufgeflogen ist seine Idee möglicherweise schon, bevor er Geschäfte auf Kosten von Kindern und Jugendlichen machen konnte. Er hatte bei Bekannten eine Festplatte mit einschlägigem Inhalt vergessen, die Gastgeber haben angesichts des Materials die Polizei verständigt.

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