Täter muss in die Psychiatrie

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Nach 104 Stichen in Hals, Brust und Gesicht ist das Urteil gefallen

Karlsruhe/Pforzheim (weg). Er hat seine Nachbarin mit 104 Stichen in Hals, Brust und Gesicht getötet. Für diesen Totschlag wird ein 22-Jähriger in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen, so Leonhard Schmidt, der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Karlsruhe. Drei Tage hat die Kammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Im Prozess wurde klar, dass sich der Angeklagte im Vorfeld der Tat sehr verändert hatte, sich beobachtet und zuweilen „ferngesteuert“ fühlte.

„Gehandelt hatte der junge Mann im Zustand akuter paranoider Schizophrenie“, wie der Sachverständige ausführte. Er handelte in absolut schuldunfähigem Zustand, so der Fachmann. Zur Einweisung in die Psychiatrie habe es keine Alternative gegeben.

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