Sturmschäden: Prävention wird aufwendiger
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Kreisverwaltung beantwortet Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion
Enzkreis (pm). Der Enzkreis lässt Waldränder entlang von Straßen und Bahnlinien im Abstand von längstens 18 Monaten kontrollieren (wir berichteten). Dabei werden die Bäume in einem 30-Meter-Streifen auf äußerlich erkennbare Schwachstellen begutachtet, antwortet die zuständige Dezernentin des Landratsamtes, Dr. Hilde Neidhardt, auf eine Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion. „Bäume, von denen eine Gefahr ausgehen kann, werden markiert und entnommen.“
In der CDU-Anfrage, die unter anderem von Günter Bächle aus Mühlacker gestellt worden war, ging es um vorbeugende Aktivitäten des Kreisforstamts. Neidhardt teilte mit, dass die Anforderungen an die Verkehrssicherung entlang von öffentlichen Straßen seit einigen Jahren stiegen. Durch Urteile bei Streitfällen seien die Anforderungen an die verkehrssicherungspflichtigen Waldbesitzer erhöht worden. Die Verkehrssicherungspflicht bestehe in der Regel an Waldaußengrenzen, etwa an Straßen, aber nicht im Wald, auch nicht auf Waldwegen, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, allerdings wiederum an besonderen Einrichtungen wie Waldspielplätzen, so die Dezernentin. „Über diese regelmäßige Kontrolle hinaus wird in den vergangenen Jahren verstärkt auf die Ausbildung stabiler Waldränder geachtet. Hier sind stabile Einzelbäume zentraler Bestandteil.“ Neidhardt: „Wir sind überzeugt, mit diesem Maßnahmenpaket den größten Teil der potenziell gefährlichen Bäume im Vorfeld geregelt zu entnehmen und nicht einem Sturmwurf zu überlassen.“ Allerdings lasse sich nicht jede Gefahr vollständig ausschließen.
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