Stuhl fliegt nach Fußballkrimi
Archiv
Gefährliche Körperverletzung
Maulbronn/Mühlacker. Die Schlussphase der Champions-League-Partie Galatasaray Istanbul gegen Juventus Turin am 2.Oktober hatte gestern ein Nachspiel vor dem Maulbronner Amtsgericht. Erst dreht Juve zwischen der 78. und 87. Minute mit zwei Toren die Begegnung, dann gelingt Galatasaray doch noch der Ausgleich. In der Bewertung der Partie waren sich zwei Freunde, die gemeinsam mit 50 anderen Menschen, das Spiel in einer Mühlacker Moschee verfolgt haben, jedoch unterschiedlicher Meinung. Dem lapidar dahingesagten Satz, dass es doch in Ordnung sei, wenn Juventus auch einen Punkt holt, folgte eine kurze Auseinandersetzung, die darin gipfelte, dass ein Stuhl durch die Luft flog und den Fußballfan mit der abweichenden Meinung mit voller Wucht traf. Offenbar war der Stuhlwerfer selbst erschrocken über seinen Ausbruch. Wie er vor Gericht erklärte, habe er sich sofort vor der Fangemeinde entschuldigt und auch später noch einmal seinem Freund gegenüber beteuert, wie sehr er den Vorfall bedauere. Nur den Strafbefehl des Gerichts wollte er nicht akzeptieren.
Dass der Stuhlwerfer sich nur verteidigen wollte, nahm ihm Richter Dr. Bernd Lindner nicht ab. Er unterstellte dem Mann, dass er seinen Kontrahenten mit dem Sitzmöbel absichtlich habe treffen wollen, und machte ihm klar, dass der Strafbefehl schon so milde sei, dass die Grenzen in der Bewertung des Strafmaßes für gefährliche Körperverletzung ausgereizt seien. Einer Einstellung des Verfahrens würde die Staatsanwaltschaft nicht zustimmen. Nach einigem hin und her, bei der es um die Höhe der 90 Tagessätze Geldstrafe ging, zog der Stuhlwerfer seinen Einspruch zurück. Sonst hätte der ansonsten friedliebende Mann noch teurer für seinen kurzen Ausraster mit dem fliegenden Stuhl bezahlen müssen.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen