Streit um Hausverbot geht in die nächste Runde

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Sprecher der Gemeinderatsfraktionen bewerten die Fortsetzung kritisch – Knittlinger Bürgermeister sieht sich in der Pflicht

Knittlingen. Ein äußerst aufgebrachter Bürger, ein Bürgermeister, der ihm in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen Hausverbot erteilt, ein eingestelltes Verfahren wegen Hausfriedensbruchs vor dem Amtsgericht, ein Bürger, der beim Karlsruher Verwaltungsgericht letztlich erfolgreich darum kämpft, das Hausverbot als rechtswidrig einstufen zu lassen: Dies waren die bisherigen Etappen eines Streits, der im November 2016 nach einem lautstarken Auftritt des Bürgers in einer Ratssitzung seinen Anfang genommen hatte.

Streit um Hausverbot geht in die nächste Runde

Hinter Fausts Rücken gab es Ärger. Foto: cb

Das nächste Kapitel ist mittlerweile aufgeschlagen: Der Knittlinger Bürgermeister Heinz-Peter Hopp wehrt sich gegen die Entscheidung des Karlsruher Gerichts und hat fristgerecht durch einen Rechtsanwalt die nächsthöhere Instanz, den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, anrufen lassen. Es gehe weder um Rechthaberei noch darum, ein Exempel zu statuieren. „Ich kann als Vorsitzender des Gemeinderats ein solches Verhalten nicht hinnehmen“, begründet Hopp seinen Schritt und erinnert daran, dass der des Saales Verwiesene nicht nur die Faust geballt, sondern auch Anwesende beleidigt habe. „Mit Mandatsträgern muss man respektvoll umgehen“, sieht sich der Bürgermeister auch in der Pflicht, die Stadträte zu schützen. „Da kann ich mich nicht drücken, ich habe für einen ordnungsgemäßen Sitzungsablauf zu sorgen.“ In seinen und des beauftragten Rechtsanwalts Augen habe das Verwaltungsgericht das zweite Hausverbot nicht richtig gewürdigt. Damals hatte der Bürger sich stoisch der Aufforderung widersetzt, den Saal zu verlassen.

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