Streit mit Sportklinik geht weiter

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Das Landessozialgericht muss entscheiden, ob Kooperationsverträge mit Ärzten in Ordnung sind

Mühlacker/Pforzheim. Der Streit um Kooperationsverträge mit niedergelassenen Ärzten geht in die zweite Runde: Nachdem das Sozialgericht in Karlsruhe einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Arcus-Sportklinik in Pforzheim abgelehnt hatte, wandte sich Professor Jörg Martin, medizinischer Geschäftsführer der Regionalen Kliniken Holding (RKH), zu der das Krankenhaus Mühlacker gehört, an das Landessozialgericht.

... contra Arcus-Sportklinik.

... contra Arcus-Sportklinik.

„Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das nicht rechtens ist“, begründet Professor Martin, warum er die nächste Instanz angerufen hat. Konkret geht es um ein Kooperationsmodell der Arcus-Sportklinik in Pforzheim, bei dem niedergelassene Orthopäden für Vor- und Nachbetreuungen von Patienten bezahlt werden. Zum einen würden dadurch teilweise Untersuchungen angeordnet, die medizinisch nicht notwendig seien, zum anderen „werden aus unserer Sicht zu hohe Beträge gezahlt“, befürchtet Martin.

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