Strahlenrisiko: Umweltminister bezieht Position

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Freigegebene Abfälle dürfen auf Deponien wie die in Horrheim

Stuttgart/Vaihingen (pm). Das Landesumweltministerium hat der EnBW die Freigabe dafür erteilt, Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim I auf den Deponien „Am Froschgraben“ in Schwieberdingen und „Burghof“ in Horrheim zu entsorgen. Die EnBW hat nun mittels Messungen für jede einzelne Liefercharge nachzuweisen, dass der Bauschutt die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung des Bundes einhält (sogenanntes 10-Mikrosievert-Konzept).

„Der Bauschutt, den wir nun zur Deponierung freigegeben haben, ist gesundheitlich unbedenklich“, sagte Umweltminister Franz Untersteller in Stuttgart. „Unsere besonders strengen Vorgaben stellen den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sicher. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit hat uns auch die Bundesärztekammer ausdrücklich bestätigt.“ Der Vorstand der Bundesärztekammer erkenne an, dass das 10-Mikrosievert-Konzept bei freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken das mögliche Risiko der Bevölkerung auf ein vernachlässigbares Niveau senke. Um zu verhindern, dass andere als die nun freigegebenen Stoffe auf die Deponien gelangen können, verlangt das Ministerium von der EnBW zusätzliche Überwachungsmaßnahmen bei freigemessenen Abfällen. „Im bundesweiten Vergleich haben wir besonders strenge Vorgaben, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen“, sagte Untersteller.

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