Strafzettel: Anhörung auch online möglich
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Mühlacker (pm). Wer in Mühlacker einen Strafzettel erhalten hat und sich dazu äußern will, kann das künftig auch über das Internet tun. Das hat die Stadtverwaltung mitgeteilt. Das Verfahren „OWI 21“ sei um ein Online-Portal für die Anhörung im Verwarnungs- und Bußgeldverfahren erweitert worden. Die Stadt biete diesen Service in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) an.
Im Bußgeldverfahren erfolgt die Anhörung schriftlich; was bedeutet, dass der „Sünder“ von der Behörde ein mit „Anhörung“ überschriebenes Schreiben erhält. Künftig enthält dieses Schreiben auch die Zugangsdaten für das Portal auf der Homepage der Stadt. Dort kann sich der Betroffene einloggen und bei entsprechenden Verstößen ein Beweisfoto einsehen. Das eventuell notwendige Formular kann online ausgefüllt und abgeschickt werden.
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