Strafen für Schlosspark-Prügler
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Fünf junge Männer nehmen ihre Urteile mit ungläubigen Mienen zur Kenntnis
Im Fall der grundlosen Prügelattacke, der am 24. Januar 2016 ein unbeteiligter Passant im Schlossbergpark zum Opfer fiel, hagelte es gestern Jugend - und Freiheitsstrafen, ausgesetzt zur Bewährung, sowie saftige Geldstrafen.
Pforzheim. Die fünf Angeklagten im Alter zwischen 19 bis 27 Jahren quittierten die Urteile des Jugendschöffengerichtes mit eingefrorenen bis ungläubigen Mienen. Die Verteidiger kündigten Berufung an.
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