Strafe für möglichen Gewalttäter bleibt aus
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Ehefrau und Sohn verweigern die Aussage – Verfahren eingestellt
Maulbronn. Weil er im Dezember des vergangenen Jahres seine Ehefrau zu Hause körperlich misshandelt haben soll, musste sich an diesem Donnerstag ein 53-Jähriger vor dem Amtsgericht Maulbronn verantworten. Zu einer Verurteilung kam es am Ende allerdings nicht, denn seine Schuld konnte nicht bewiesen werden – dass er es nicht getan hat, aber auch nicht.
Den Vorwurf verlas eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft gleich zu Beginn des Prozesses: Demnach soll der Angeklagte am 19. Dezember seine zehn Jahre jüngere Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung am Hals gepackt, gegen das Küchenfenster gedrückt und dann an den Haaren auf den Boden gezogen haben. Schwere Verletzungen habe sie nicht davon getragen, allerdings habe sie danach über Schmerzen und Übelkeit geklagt. Im Januar wurde der Mann bereits per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt – weil er dagegen allerdings Einspruch eingelegt hatte, kam es nun am Donnerstag zu einer öffentlichen Hauptverhandlung.
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