Stillen als „täglicher Programmpunkt“
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Stadtverwaltung reagiert auf Klage einer Kindergarten-Mutter
Mühlacker (pm/the). Die Frage, ob eine Mutter (regelmäßig) im Kindergarten ihr Baby stillen darf oder nicht, ist zu einem kleinen Politikum geworden. Nach der Berichterstattung im Mühlacker Tagblatt und der Veröffentlichung von Leserbriefen sieht sich das Amt für Bildung und Kultur zu einer Stellungnahme veranlasst.
Es sei richtig, heißt es in der Mitteilung vom Mittwoch, dass Mütter ihre Säuglinge im öffentlichen Raum stillen könnten. Bei einem Kindergarten handle es sich jedoch nicht um einen öffentlichen Raum in dem Sinne, dass jede oder jeder dort eine Berechtigung zum Aufenthalt habe, wann und wie lange er oder sie wolle. Die Leiterin des Kindergartens habe der Mutter aus Gutmütigkeit heraus unmittelbar nach der Geburt zugestanden, ihr Neugeborenes im Kindergarten zu stillen. „Dabei ging sie selbstverständlich davon aus, dass dies nur in Ausnahmesituationen der Fall sein würde, nach Möglichkeit im geschützten Rahmen eines Nebenzimmers, und dass sich dies nicht zum selbstverständlichen täglichen Programmpunkt im Kindergartenalltag auswachsen würde“, heißt es in der Stadtverwaltung. „Dass dies dennoch zur Gewohnheit der betreffenden Familie werden würde, konnte die Kindergartenleitung zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen.“
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