Stammtischbrüder halten zusammen
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Angeklagter muss nach Übergriffen auf eine Schülerin eine Geldstrafe bezahlen
Pforzheim/Enzkreis. Das kollektive Wegsehen seiner Saufkumpanen in der Silvesternacht 2017, als der Angeklagte in einer Kneipe eine Schülerin mit geistiger Beeinträchtigung betatscht hat, hat ihm wenig gebracht. Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte den 58-Jährigen am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 70 Tagesätzen zu je 30 Euro. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.
Die Kneipe im östlichen Enzkreis, in die der Vater seine Tochter in der Nacht des 31. Dezember 2017 mitgeschleppt hatte, war sicher nicht der beste Ort für eine 16-Jährige, um Silvester zu feiern. Während der Vater in der Küche aushalf, blieb die Tochter im Schankraum sich selbst überlassen. Irgendwann wechselte sie an den Tatort-Tisch, fand sich in einem schlüpfrigen Gespräch wieder, das in Anzüglichkeiten und Begrapschen mündete. „Er hat mich Fotze und Schlampe genannt und gesagt, dass er mich umbringt. Er hat mir über den Rücken in Richtung Po gestreichelt“, berichtete die mittlerweile 18-Jährige auf kindlich-naive Art von Vorfällen, zu denen auch ein fester Griff an ihre Brüste gehörte. „Ich wollte meine Mutter und die Polizei anrufen. Der Mann wollte mir das Handy wegnehmen. Dann ist mein Vater gekommen“, schilderte sie Richter Philipp Hauenschild, was passiert war. Schwierigkeiten hatte das Mädchen mit krankheitsbedingter Reifeverzögerung indes mit dem wann und warum.
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