Stadt will sich nicht einengen lassen

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Mühlacker gibt Stellungnahme zum geplanten Landschaftsrahmenplan ab

Mühlacker. Die grundsätzliche Intention ist unumstritten: Die freie Landschaft ist ein hohes Gut und damit schützenswert. Mit dieser Zielsetzung ist der Regionalverband derzeit dabei, einen Landschaftsrahmenplan zu erarbeiten, verpflichtet sogar durch den Gesetzgeber. Im Umweltausschuss des Mühlacker Gemeinderats kamen jetzt aber auch leise Bedenken auf, ob solche Regulierungsbestrebungen für die Kommunen Fesseln gleichkämen, die sie in ihrer gesetzlich verankerten Planungshoheit beschränken könnten.

In der mit großer Mehrheit vom Ausschuss verabschiedeten Stellungnahme an den regionalen Planungsverband kommt deutlich die Sorge zum Ausdruck, inwieweit künftig, etwa nach Inkrafttreten eines fortgeschriebenen Regionalplans 2025, der Verband und seine Gremien noch über Wohl und Wehe gemeindlicher Entwicklungen entscheiden könnten. Planungsamtsleiter Armin Dauner untermauerte in der Sitzung, dass Zielsetzungen der Regionalplanung den kommunalen Bewegungsraum beschränken könnten, Flächen würden der kommunalen Bauleitplanung entzogen und könnten allenfalls mittels eines langwierigen und bürokratischen Zielabweichungsverfahrens nach städtischen Vorstellungen überplant werden. Auch wird in Mühlacker die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob die erreichte und voraussichtlich nochmals ansteigende Regelungsdichte „tatsächlich noch den Notwendigkeiten überörtlicher Planung folgt“ und die Grenze zwischen überörtlicher Regionalplanung und kommunaler Bauleitplanung nicht „bereits überschritten“ sei.

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