Stadt warnt Stücklesbesitzer

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Frage von Schwarzbauten im Außenbereich beschäftigt den Ausschuss des Gemeinderats

Stadt warnt Stücklesbesitzer

Alles, was nicht innerhalb der Stadt liegt, gehört zum Außenbereich, und hier gelten für Bauwerke und Einzäunungen strenge Regeln. Foto: Huber

Mühlacker. Im Grunde ist der Sachverhalt ganz simpel: Der „Außenbereich“ umfasst alles, was nicht innerhalb der Stadt und nicht innerhalb eines Bebauungsplans liegt – und im Außenbereich sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen, keine privaten Bauwerke erlaubt.

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