Stadt warnt Stücklesbesitzer
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Frage von Schwarzbauten im Außenbereich beschäftigt den Ausschuss des Gemeinderats

Alles, was nicht innerhalb der Stadt liegt, gehört zum Außenbereich, und hier gelten für Bauwerke und Einzäunungen strenge Regeln. Foto: Huber
Mühlacker. Im Grunde ist der Sachverhalt ganz simpel: Der „Außenbereich“ umfasst alles, was nicht innerhalb der Stadt und nicht innerhalb eines Bebauungsplans liegt – und im Außenbereich sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen, keine privaten Bauwerke erlaubt.
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