Staatsanwaltschaft prüft Angelaktion

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Unerlaubtes Wettfischen oder gemeinschaftliches erlaubtes Hegefischen in Mühlhausen?

Mühlacker-Mühlhausen (ts). Ob dem Sportfischerverein Mühlhausen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft drohen, ist nach wie vor nicht klar. Wie berichtet, ist die Tierrechtsorganisation PETA gegen den Verein vorgegangen, weil sie in dem Kameradschaftsfischen, das kürzlich im Rahmen des traditionellen Fischerfestes in dem Mühlacker Stadtteil stattfand, einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sieht.

Am Haken: Die Mühlhäuser Angler wehren sich gegen die Vorwürfe der Tierschützer.

Am Haken: Die Mühlhäuser Angler wehren sich gegen die Vorwürfe der Tierschützer. Foto: Fotolia

An dem Fischen nahmen 79 Aktive teil, die insgesamt rund 118 Kilogramm Fisch an Land zogen. Laut PETA muss der alleinige Grund des Angelns im Nahrungserwerb liegen. Und eben dies treffe zu, sagte der Vorsitzende der Sportfischer, Tobias Kärcher, unserer Zeitung, aus der er von der PETA-Anzeige erfahren hatte. Kärcher: „Die Teilnehmer, die bei uns mitgemacht haben, nehmen die Fische zum Verzehr mit nach Hause, da wird nichts weggeschmissen.“ Er sei sich sicher, dass nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoßen worden sei, so der Vorsitzende.

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