Staatsanwältin erkennt keine Reue

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Plädoyers im Fall des 62-Jährigen, der 30 Kilogramm Haschischprodukte verkauft haben soll

Pforzheim (weg). Gelindes Entsetzen im Zuschauerraum und bei der Verteidigung löste der Strafantrag von Staatsanwältin Christine Roschinski aus: Sie beantragte sieben Jahre und neun Monate Haft wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge für den 62-jährigen Angeklagten, der, wie berichtet, im Vorjahr 30 Kilogramm Haschischprodukte von einem Freund in Holland angenommen und hier verkauft hatte.

Staatsanwältin Roschinski konnte in dem „entspannt dasitzenden“ Angeklagten „keine Reue“ entdecken. Sie sah im Gegensatz zu Verteidigerin Andrea König-Biebelheimer bandenmäßiges Vorgehen. Man habe den Angeklagten nicht, wie er selbst gesagt hatte, „zum Jagen tragen“ müssen, sondern er sei vom Lieferanten nach seinem Bedarf gefragt worden. Drei Männer – der holländische Lieferant, der Kurier und der Angeklagte –, hätten sich also zusammengeschlossen, um ein auf die Zukunft gerichtetes Geschäft aufzubauen. Wofür auch das in der letzten Lieferung enthaltene Probetütchen Marihuana spreche. Außerdem beantragte die Staatsanwältin, das Vermögen des Angeklagten in Höhe von 13000 Euro einzuziehen sowie einen Wertersatz in Höhe von 110000 Euro anzusetzen. Was mit seiner Eigentumswohnung zu verrechnen sei.

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