Staat fängt Alleinerziehende auf
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Neuregelung beim Unterhalt führt im Landratsamt und im Jobcenter zu erheblichem Mehraufwand
Enzkreis (pm). Der Gesetzgeber weitet die Unterhaltsvorschussleistungen bis zur Volljährigkeit aus. Das teilt das Landratsamt Enzkreis mit. Alleinerziehende sollen künftig mehr staatliche Unterstützung bekommen, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. „Der Staat zahlte diese Ersatzleistung höchstens sechs Jahre lang, und für Elternteile mit Kindern ab zwölf Jahren gar nicht“, erklärt Katja Kreeb, Dezernentin für Soziales, Familie und Integration, die bisherige Regelung, die nicht nur aus ihrer Sicht eindeutig an der Lebensrealität der Betroffenen vorbeiging. „Alle Kinder haben unabhängig vom Alter und Trennungszeitpunkt ihrer Eltern einen Bedarf, der einfach gedeckt werden muss. Dieser Vorstoß ist daher ein Schritt in die richtige Richtung“, so Kreeb.
„Kinderarmut ist ganz wesentlich auf die Armut von Alleinerziehenden zurückzuführen. Dabei sind die fehlenden oder nicht ausreichenden Unterhaltszahlungen das größte Problem. Immer noch arbeiten vor allem viele Mütter in Teilzeit, um Beruf und Familie managen zu können. Doch das Einkommen reicht meist nicht, um den eigenen Unterhalt und den der Kinder zu decken. Der Unterhaltsvorschuss sichert sie verlässlich ab“, sagt Jugendamtsleiter Wolfgang Schwaab.
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