Spitzfindigkeiten im Derivate-Debakel

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Pforzheim (fg). Die Staatsanwaltschaft Mannheim hält an ihrer Klage gegen die frühere OB Christel Augenstein und Kämmerin Susanne Weishaar wegen Untreue fest. Im Derivate-Debakel, das der Stadt ein Minus von 57 Millionen Euro bescheren könnte – auch hier stehen noch gerichtliche Auseinandersetzungen an – sollen die beiden Frauen eigenmächtig und pflichtwidrig gehandelt haben, um die großen Anfangsverluste aus den hochriskanten Spekulationsgeschäften zu kaschieren beziehungsweise aufzufangen. Dabei hätten sie unter anderem das Spekulationsverbot für Kommunen unterlaufen.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft beläuft sich der Schaden, der der früheren OB und ihrer Kämmerin zur Last gelegt werden kann, allerdings nur auf 14,2 Millionen Euro, die sich überwiegend aus den Gebühren zusammensetzen, die bei den Transaktionen angefallen sind. Die hohen Kursverluste könnten den Frauen nicht im Sinne des juristischen Tatbestands der Untreue angekreidet werden, weil Untreue neben pflichtwidrigem Verhalten einen Vorsatz voraussetzt, der bei Augenstein und Weishaar ganz sicher nicht der Fall war. Schließlich wollten sie Kursgewinne erzielen und keine Kursverluste einfahren. Wann der Prozess gegen Augenstein und Weishaar beginnt, steht derzeit noch in den Sternen. Als erstes muss die Anklage noch zur Hauptverhandlung zugelassen werden, was aber noch in diesem Sommer der Fall sein könnte.

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