Sittenstrolch pokert vor Gericht ziemlich hoch

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30-Jähriger legt Berufung gegen langjährige Haftstrafe ein und landet um ein Haar in einer Entziehungsanstalt

Pforzheim. Zweimal hat der Angeklagte flüchtige Facebook-Frauenbekanntschaften eingesperrt und sexuell bedrängt. Die gestrige Berufungsverhandlung wäre für den 30-Jährigen fast zum Bumerang geworden, nur knapp ist er an einer Einweisung in eine Entziehungsanstalt vorbeigeschrammt, in der er länger und strenger gesessen hätte als bei der ursprünglichen Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Für den Angeklagten hätte es eine Sache ohne Risiko sein sollen. Schließlich hatte er die Berufung nur auf die Höhe der Strafe beschränkt und damit die Tatvorwürfe der sexuellen Nötigung und Freiheitsberaubung zugegeben, was als nachträgliches Geständnis strafmildernd gewertet werden kann.

Eingeräumt hatte der Angeklagte gestern vor der Kleinen Kammer des Landgerichtes Karlsruhe in Pforzheim, dass er sein letztes Opfer über Facebook kennengelernt, sich mit ihr im Chat über ihr Interesse an Frauen, sein Desinteresse an One-Night-Stands und Beziehungen an sich ausgetauscht hat, bevor er sich für den 11. Mai 2018 mit ihr verabredete, um schließlich gegen 22 Uhr in einem Hotelzimmer in Pforzheim zu landen, wo getrunken und gekifft wurde, bis der jungen Frau übel wurde, sie ins Bett ging und wegdämmerte, nur um sich später einem lüsternen Angeklagten gegenüberzusehen, der sich vor ihren Augen befriedigte, dafür ihre Unterstützung einforderte, sie betatschte und an der Flucht hinderte.

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