Siedlungspolitik: Der Wald ist nicht völlig tabu
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Aber: Abholzung für Gewerbe nur dann, wenn es keine Alternativen gibt – Forst-Experten informieren regionalen Planungsausschuss
Enzkreis. Das Thema ist umstritten wie umkämpft: Wann dürfen Kommunen in Waldgebiete eingreifen, um dort zum Beispiel Platz für Fabrikhallen zu schaffen? Gestern haben hochrangige Vertreter des Forsts im Planungsausschuss des Regionalverbands Antworten auf solche Fragen geliefert. Fazit: Völlig tabu ist der Wald bei geplanten Siedlungsvorhaben nicht.
Vor dem Eingriff in Erholungswald zur Umwandlung etwa in ein Gewerbegebiet hat der Gesetzgeber hohe Hürden gesetzt, über die die Forstbehörden wachen und die auch für die Regionalplanung bindend sind. Unser Bild entstand im Hochbergwald. Foto: Kollros
Es war der Chef des Forstpräsidiums Freiburg, Meinrad Joos, höchstpersönlich, der den Regionalräten in ihrer Sitzung in Baiersbronn Rede und Antwort stand. Er machte unmissverständlich deutlich: Bäume abzuholzen, das gehe grundsätzlich nur dann, wenn es keine anderen Möglichkeiten gebe, ein Gewerbegebiet zu schaffen. Doch solche Ausschlusskriterien müssten hieb- und stichfest nachvollziehbar sein, ergänzte Wilfried Hudelmaier, Oberforstrat im Regierungspräsidium Freiburg und Referatsleiter für Forstpolitik.
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