Sexualstraftäter nach 22 Jahren verurteilt

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Späte Strafe für brutalen Übergriff auf neunjähriges Mädchen – Wirtschaftsinformatiker muss drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis

Pforzheim. Drei Jahre und drei Monate „und keinen Monat weniger“, so lautete das Urteil des Vorsitzenden Richters Udo Pawlitscha am Pforzheimer Schöffengericht für einen Sexualstraftäter, der sich für ein Vergehen aus dem Jahr 1997 verantworten musste. Eine Bewährungsstrafe komme in diesem Fall überhaupt nicht infrage, meinte der Richter. Ein milderes Urteil sei der Bevölkerung nicht zu vermitteln gewesen. Das Gericht entsprach damit voll und ganz dem Antrag von Staatsanwalt Harald Lustig. Verteidigerin Anne Patsch hatte auf eine zweijährige Haftstrafe plädiert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Das Verfahren war in mehrfacher Hinsicht selbst für einen so erfahrenen Richter wie Udo Pawlitscha außergewöhnlich, allein schon deshalb, weil die Straftat 22 Jahre zurückliegt, aber auch, weil die Tat von einer außergewöhnlichen Rücksichtslosigkeit des damals 34-jährigen Angeklagten spricht. Der hatte sich am 9. Mai 1997 während eines eher zufälligen Besuchs in Pforzheim in der Nähe des Emma-Jäger-Bads über ein neunjähriges Mädchen hergemacht und sich nach einem brutalen sexuellen Übergriffen unerkannt aus dem Staub gemacht. Seine DNA hatte er damals allerdings mit seinem Samenerguss hinterlassen.

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