Sender: Behörde prüft den Sachverhalt
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Mühlacker (ts). Das Ringen um den Erhalt des großen Sendemasts ruht derzeit. Das heißt allerdings nicht, dass der Verbleib der rot-weißen Nadel auf Dauer gesichert ist. Als Nächstes steht eine Beurteilung des Regierungspräsidiums (RP) Karlsruhe aus. Wie berichtet, hat die Stadtverwaltung Mühlacker als untere Denkmalschutzbehörde dem Widerspruch des SWR gegen die Einschätzung des Landesamts für Denkmalpflege, das den Mast als Kulturdenkmal eingestuft hatte, nicht abhelfen können. Nun ist das RP am Drücker. Und in Karlsruhe sei noch keine Entscheidung gefallen, sagte RP-Pressesprecher Matthias Lange auf Nachfrage unserer Zeitung. „Es ist eine schwierige Fragestellung, bei der verschiedene Interessen berücksichtigt werden müssen.“ Es sei abzuwägen, wie wichtig einerseits das Denkmal sei, und was für eine finanzielle Belastung andererseits dem SWR im Falle eines Erhalts des Masts zumutbar sei.
Hier kommt der denkmalrechtliche Abbruchantrag des Rundfunks ins Spiel. Über diesen hat die Stadt Mühlacker noch nicht entschieden, weil noch eine Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege aussteht. Die beiden Verfahren „können nicht isoliert betrachtet werden“, so RP-Sprecher Lange, der zu bedenken gibt, dass es schwierig sei, für ein technisches Denkmal eine neue Nutzung zu finden.
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