Sendemast: Jetzt ist das RP am Zug
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Stadt kann Widerspruch des SWR nicht abhelfen
Mühlacker. Das rechtliche Ringen um den Sendemast geht weiter. Wie berichtet, hat der Südwestrundfunk (SWR) Widerspruch gegen die Einschätzung des Landesamts für Denkmalpflege eingelegt, das die rot-weiße Nadel als Kulturdenkmal eingestuft hatte. Mittlerweile hat die Stadtverwaltung Mühlacker als untere Denkmalschutzbehörde in Bezug auf den Widerspruch eine Entscheidung getroffen: „Wir können dem Widerspruch nicht abhelfen“, sagte Werner Betz vom Planungs- und Baurechtsamt am Mittwoch auf Nachfrage unserer Zeitung. Das Landesamt für Denkmalpflege habe seine fachliche Einschätzung zur Denkmaleigenschaft bestätigt. Die Folge: Die Stadt legt den Widerspruch des SWR dem Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe vor. Nur diese Behörde, nicht aber die Kommune, ist berechtigt, den Widerspruch gegen die Einordnung des Masts als Kulturdenkmal abzulehnen.
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