Selbstbedienung mit teuren Folgen
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Ein 39-Jähriger wird wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Pforzheim/Enzkreis. Dass der häufige Griff in die Kasse des Pforzheimer Fitnessstudios – 72-mal von Februar bis Juli 2017 – sich nicht nachhaltig mit fingierten Rechnungen vertuschen lässt, musste der angeklagte Geschäftsführer am Dienstag feststellen. Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte ihn wegen Veruntreuung von rund 11000 Euro und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung sowie verbunden mit einer Geldauflage.
Kennengelernt hatte das künftige Opfer den 39-jährigen Geschäftspartner aus dem Enzkreis als entfernten Verwandten seines besten Freundes. Entsprechend hoch sei das Vertrauen gewesen. „Ich war blauäugig“, erklärte der geprellte 48-Jährige, warum sein Angestellter sich über sechs Monate – teils täglich – mit Beträgen zwischen 50 bis 250 Euro aus der Kasse bedienen konnte, ohne dass fehlende Belege und fehlende Angaben zum Verwendungszweck auffielen. Irgendwann sei er dann stutzig geworden: „Kontoauszüge kamen nie im Original; Informationen immer schleppender.“
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